Ablauf & Honorar

Erstgespräch

Beim Erstgespräch erfolgt eine vorläufige Abklärung von Bedarf und Zielsetzungen. Sie erhalten ein persönlich abgestimmtes verhaltenstherapeutisches Programm mit dem Schwerpunkt auf Selbstmanagement und rascher Zielerreichung. Auf der Basis neuester, wissenschaftlich entwickelter und evaluierter Behandlungsverfahren, die individuell abgestimmt werden, sind stabile Veränderungen in 15 bis 20 wöchentlichen Terminen in den meisten Fällen erzielbar.

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Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeutin unterliege ich im Rahmen meiner Tätigkeit einer gesetzlich geregelten Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990). Diese betrifft sowohl die Inhalte der Behandlung oder Beratung als auch die Information, ob Sie eine solche überhaupt in Anspruch nehmen.

Honorar

Kann ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden, so ist eine Absage per Telefon/Sprachbox, SMS oder e-Mail bis spätestens 48 Stunden davor bekanntzugeben. Andernfalls wird dieser, aufgrund der nicht mehr möglichen Vergabe des Termins, in Rechnung gestellt.
Sollte der Grund eine Erkrankung für Ihre Absage sein, bitte ich Sie um eine ärztliche Bestätigung.
Bei einem geringeren Einkommen besteht die Möglichkeit mittels Einkommensnachweis einen Sozialtarif in Anspruch zu nehmen.

Sie entscheiden, ob Sie wöchentlich oder vierzehntägig bei mir Termine wahrnehmen möchten oder ob ein einmaliges Beratungsgespräch ausreicht. Viele KlientInnen beginnen mit wöchentlichen Terminen während einer anfänglichen „Intensivphase“ und wechseln nach einigen Wochen der Stabilisierung zu vierzehntägigen oder monatlichen Terminen.

Einzeltherapie

zu 50 Minuten

95€

Paartherapie

zu 90 Minuten

190€

Gruppentherapie

zu 50 Minuten

45€

Coaching

zu 50 Minuten

130€

Online-Therapie

zu 50 Minuten

95€

Seminare

zu 90 Minuten

130€

Workshops

zu 90 Minuten

130€

Höhentraining

zu 50 Minuten

100€

Neurofeedback

zu 50 Minuten

100€

Die Kosten beinhalten

Individuelle Vorbereitung für Ihre Thematik
Die gemeinsame Behandlungseinheit
Eine Nachbearbeitung und weitere Planung des Vorgehens
Diverse Unterlagen und Arbeitsmaterialien

steuerlich Absetzbar

Die Kosten für Psychotherapie können im Rahmen der ‚Außergewöhnlichen Belastung’ steuerlich abgesetzt werden.

Kontaktieren Sie mich, um ein Erstgespräch zu vereinbaren

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